Aktualisiert: 26. November 2023

Wirtschaftsordnung: Definition, Merkmale und Aufgabe

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Die Wirtschaftsordnung stellt die Regeln für das Wirtschaftsgeschehen einer Volkswirtschaft auf. In diesem Artikel erläutern wir euch den Unterschied zwischen Wirtschaftssystem und Wirtschaftsordnung. Und erläutern die Grundprinzipien. Insbesondere mit Blick auf die Ordnung in Deutschland.

Definition Wirtschaftsordnung einfach erklärt

Wirtschaftsordnung: Regelsystem für die Beziehungen zwischen den Wirtschaftssubjekten in einer Volkswirtschaft.

Sie umfasst alle (Rechts-)Normen und Institutionen, die das wirtschaftliche Geschehen regeln. Sie ist damit sehr breit gefasst. Ihre konkrete Ausgestaltung beeinflusst die Form und die Entwicklung einer Volkswirtschaft. Denn sie legt die Regeln fest, auf deren Grundlage die wirtschaftlichen Akteure handeln können und auch sollen.

Diese Regeln sind notwendig, da das Grundproblem der Wirtschaft in der (effizienten) Verwendung von knappen Ressourcen liegt. Eine gute Wirtschaftsordnung ist damit Voraussetzung dafür, dass z. B. durch Arbeitsteilung im Wirtschaftsprozess das Knappheitsproblem gemindert werden kann. 

Bestandteile bzw. Umsetzungen der Wirtschaftsordnung sind:

  • Wirtschaftsverfassung
  • Historie: kulturelle und moralische Ordnungsvorstellungen
  • Die realisierte Wirtschaftspolitik

Träger der Wirtschaftsordnung sind in einer Demokratie der Staat und die von ihm zugelassenen Selbstverwaltungsorgane der Wirtschaft. Insbesondere in Deutschland ist diese Selbstverwaltung stark ausgeprägt (vgl. z.B. das Gesundheitswesen). Man spricht hier vom Korporatismus. Die Wirtschaftsordnung steht meist in engem Zusammenhang mit der Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik des Staates.

Abgrenzung Wirtschaftssystem und Wirtschaftsordnung

In der Volkswirtschaft existiert keine einheitliche Abgrenzung der Begriffe Wirtschaftssystem und Wirtschaftsordnung. Oftmals verwendet man sie auch synonym. Dennoch bedeuten sie inhaltlich nicht dasselbe. Zusammengefasst beschreibt das Wirtschaftssystem den Idealtypus einer Wirtschaft. Die Wirtschaftsordnung ist dann die reale Umsetzung. Ist die Wirtschaftsordnung juristisch fixiert, spricht man von der Wirtschaftsverfassung.

 Bei den Wirtschaftssystemen unterscheidet man zwischen zwei Idealtypen:

  1. Verkehrswirtschaft (Freie Marktwirtschaft)
  2. Zentralverwaltungswirtschaft

Sie sind theoretische Konstrukte. Die Wirtschaftsordnung ist dagegen real und konkret. Merkmal der Wirtschaftsordnung ist, dass es weltweit keine zwei Länder gibt, in denen die Wirtschaftsordnung völlig identisch ist. So haben sich beispielsweise inzwischen so gut wie alle Länder zum Wirtschaftssystem der Marktwirtschaft bekannt. Die Umsetzung dieses Prinzips erfolgt aber teils sehr unterschiedlich. Z. B. in Deutschland mit der sozialen Marktwirtschaft. Oder in Frankreich, wo ein eher zentral-planerischer Ansatz verfolgt wird.

Man kann eine Wirtschaftsordnung damit als „reales Wirtschaftssystem bezeichnen“.

Wirtschaftsordnung: Gesamtheit der normativen und institutionellen Rahmenbedingungen, die für die Wirtschaftssubjekte bei Herstellung, Verwendung und Verteilung von Gütern gelten.

Wirtschaftssystem: Idealtypische Art und Weise der Wirtschaftslenkung anhand bestimmter Kriterien. Es vereinheitlicht verschiedene Wirtschaftsordnungen durch Konzentration auf deren übergreifende Merkmale und determiniert ihr Wesen.

Aufgaben der Wirtschaftsordnung

In einer Volkswirtschaft stehen einem unendlichen Bedarf der Wirtschaftssubjekte nur begrenzte Ressourcen gegenüber. Dieses Knappheitsproblem besteht unabhängig vom Entwicklungsstand der Volkswirtschaft und ihrer institutionellen Ausgestaltung.

Deshalb muss eine Gesellschaft zwingend die drei folgenden Grundprobleme lösen:

1. Koordinationsproblem: Was soll produziert werden?

Hier spricht man auch vom Allokationsproblem. Es beschreibt, welche Güter in welcher Menge und Qualität zu welchem Zeitpunkt produziert werden.

2. Entscheidungsproblem: Wie soll produziert werden?

Hierunter fällt die Frage, mit welchen Produktionsmitteln produziert wird. Z.b. Maschinen, Rohstoffe, Arbeitskräfte, …. Oder auch an welchen Standorten produziert wird. Das Entscheidungsproblem beschreibt die Frage, wer das Verfügungsrecht über die Produktionsmittel besitzt.

3. Distributionsproblem: Für wen soll produziert werden?

Hierunter fällt die soziale Komponente in der Wirtschaft: D.h. wer entscheidet über die Verteilung des Volkseinkommens? Also über den Gegenwert der produzierten Güter und Dienstleistungen. Es geht hierbei u.a. darum, wie hoch die Lohnquote und Kapitalquote ausfallen.

Oder auch anders und zukunftsorientiert formuliert: Welcher Teil der Produktion soll sofort konsumiert werden. Und welcher Teil gespart und investiert werden, um so die Produktionsmöglichkeiten in der Zukunft zu erhöhen. Das Distributionsproblem ist damit sehr vielschichtig und gesellschaftlich von hoher Relevanz.

Die Wirtschaftsordnung bildet nun den Rahmen für das wirtschaftliche Handeln. Die genannten Probleme versucht sie durch die Ausgestaltung dieser drei Merkmale zu lösen:

Eigentumsordnung:

Die Wirtschaftsordnung regelt die Eigentums- und Verfügungsrechte der Wirtschaftssubjekte an den Produktionsfaktoren.

Koordinationsmechanismus:

Hierunter fällt die Entscheidung, wie einzelwirtschaftliche Entscheidungen koordiniert werden. In der Regel ist es die Entscheidung zwischen einem zentralen planerischen Ansatz. Und einem dezentralen System. Hierunter fällt der Marktmechanismus, der Angebot und Nachfrage über Preise koordiniert.

Die Rolle des Staates:

Hierunter fällt die immer wieder neu zu beantwortende Frage, wie stark und bei welchen Problemen sich der Staat in das Wirtschaftsgeschehen einmischen sollte. Als Gegenpole gelten auch hier wieder die Annahmen der freien Marktwirtschaft und der Zentralverwaltungswirtschaft. In der freien Marktwirtschaft sollte sich der Staat nur auf Grundaufgaben beschränken (Stichwort: Nachtwächterstaat).

In der Zentralwirtschaft ist der Staatseinfluss dagegen sehr umfangreich. Zwischen diesen beiden Extrempositionen gibt es natürlich eine Vielzahl von Möglichkeiten für Regeln hinsichtlich der staatlichen Eingriffsbefugnisse.

Unterschiedliche Auffassungen hierzu findet man über einen Vergleich verschiedener Wirtschaftsordnungen. Aber es reicht auch bereits ein Blick in die Programme der verschiedenen im Bundestag vertretenen Parteien. Jede Partei macht in ihrem Parteiprogramm Angaben zu ihren Vorstellungen zur deutschen Wirtschaftsordnung und der damit einhergehenden Aufgabe des Staates.

Zusammenfassend kann man festhalten, dass die Aufgabe der Wirtschaftsordnung in folgendem besteht: 

Aufgabe Wirtschaftsordnung: Die verfügbaren Mittel in der Wirtschaft – Beschäftigte oder Sachmittel- so aufeinander abzustimmen, dass die wirtschaftliche Knappheit so gut wie möglich überwunden wird. Denn hiervon hängt ab, wie die (ökonomischen) Bedürfnisse der Gesellschaft befriedigt werden können und welcher Lebensstandard realisiert wird.

Elemente einer Wirtschaftsordnung

Die Wirtschaftsordnung fasst die Regeln zusammen, die in einer Volkswirtschaft gelten. Nach Walter Eucken umfasst sie die folgenden konstituierenden Prinzipien:

1. Grundprinzip

Das Grundprinzip besteht darin, dass in der Wirtschaft ein funktionsfähiges Preissystem bei vollständiger Konkurrenz gesichert ist. Grundlage ist damit, dass der Wettbewerb in der Wirtschaft nicht behindert wird. Hierzu gehört, dass das Preissystem nicht behindert wird. Denn sonst verlieren die Preise ihre Funktionen. Außerdem sollten Konzentrationsprozesse in der Wirtschaft durch Unternehmenszusammenschlüsse unterbunden werden. Und nicht noch begünstigt, z.B. durch eine unterstützende Steuerpolitik.

In Bezug auf staatliche Eingriffe ist immer zu beachten, dass Einzeleingriffe in bestimmte Märkte Auswirkungen auf andere Märkte haben können. Und sogar das gesamte volkswirtschaftliche System beeinflussen können. Es gilt: „so viel Staat wie nötig, so wenig Staat wie möglich“. Denn trotz der möglichen negativen Auswirkungen von Staatseingriffen gewährleistet die Politik hierdurch einen möglichst funktionsfähigen Wettbewerb.

2. Primat der Währungspolitik

Im Mittelpunkt des wirtschaftspolitischen Handels steht immer die Sicherung des Geldwertes. D.h. das Einhalten des Ziels der Preisniveaustabilität. Diese Forderung beruht auf den historischen Erfahrungen Deutschlands mit den Folgen einer Hyperinflation.

Eucken ging aber über diese allgemeine Forderung hinaus: Zusätzlich forderte er, dass die Geldpolitik politisch unabhängig erfolgt. D.h., dass sie nicht von verschiedenen Interessensgruppen beeinflussbar ist. Hieraus resultierte die Unabhängigkeit der Bundesbank von der Politik. Übertragen wurde sie dann auch als „deutsche Forderung“ auf die Europäische Zentralbank für eine Einführung des Euro. Die EZB ist (theoretisch) unabhängig. Und ihr Oberziel besteht in der Sicherung der Preisniveaustabilität. Allerdings handelt es sich hier um einen Mittelwert für den gesamten Euroraum. Und nicht für eine einzelne Volkswirtschaft.

3. Offene Märkte

Damit Konzentrations- oder Monopoltendenzen in der Wirtschaft unterbunden werden können, muss der Wettbewerb gewährleistet sein. Hierzu gehört, dass der Markteintritt, aber auch der Marktaustritt von Unternehmen nicht beschränkt ist. Marktzutritt behindernde Maßnahmen vom Staat sind z.B. protektionistische Bestimmungen oder patentrechtliche Regelungen. Um den Wettbewerb zu schützen, soll der Staat aber auch aktiv schädigende Aktivitäten der Akteure unterbinden. Dazu gehört auch, dass sich Interessensgruppen über das politische System keine Vorteile verschaffen können.

Die Forderung nach offenen Märkten ist damit also sehr breit gefasst.

4. Privateigentum

Hiermit ist das Privateigentum an den Produktionsmitteln gemeint. Für den Eigentümer der Produktionsfaktoren sind damit letztlich immer Verfügungsrechte vorhanden. D.h. das Recht, über diese Faktoren beliebig zu verfügen und die Erträge aus ihnen zu erhalten. Annahmegemäß erzeugt diese Aussicht Anreize, die Mittel effizient einzusetzen.

Privateigentum stellt allerdings noch keine Garantie dafür dar, dass der Wettbewerb gesichert ist. So können z.B. monopolistische Marktformen entstehen. Die damit verbundene Machtposition verhindert, dass das Privateigentum zu einem brauchbaren Instrument für den Aufbau einer Wirtschaftsordnung wird.  Es ist also notwendig, dass das Privateigentum und die Marktform „vollständige Konkurrenz“ gleichzeitig vorhanden sind, damit die gewünschte Wirtschaftsordnung entsteht.

5. Vertragsfreiheit

Vertragsfreiheit stellt eine Voraussetzung dafür dar, dass Konkurrenz und damit Wettbewerb entsteht. Denn sie billigt den Wirtschaftsakteuren die notwendige Entscheidungs- und Handlungsfreiheit zu. Allerdings können in dieser Situation auch Verträge abgeschlossen werden, die den Wettbewerb einschränken. Um dies zu verhindern, wurde 1957 das Bundeskartellamt geschaffen.

6. Haftung

Es gilt das Prinzip: „Wer den Nutzen hat, muss auch den Schaden tragen“. Wer mit seinem persönlichen Vermögen oder Einkommen für seine wirtschaftlichen Entscheidungen haftet, wird diese auch vorsichtiger treffen. Grundlage dieser Forderung ist die Annahme der Marktform eines Polypols. Hier unterstellt man, dass der Unternehmer auch der Eigentümer ist. In diesem Fall greift die Haftung. In der wirtschaftspolitischen Praxis wird dieses Prinzip allerdings nur zögerlich umgesetzt. Stichworte: Bankenkrise und systemrelevante Unternehmen, etc. Das Haftungsprinzip ist eher unter dem Begriff Verursacherprinzip bekannt. Es spielt in Diskussionen zur Umweltpolitik oder auf europäischer Ebene mit der „no-bail-out Klausel“ eine große Rolle.

7. Konstanz der Wirtschaftspolitik

Wirtschaftliche Entscheidungen sind immer mit Unsicherheit über die zukünftige Entwicklung verbunden. So ist es z.B. für die Investitionsentscheidungen von Unternehmen wesentlich, dass sie zumindest die relevanten Rahmenbedingungen abschätzen können. Deshalb muss die Wirtschaftspolitik transparent und berechenbar sein. Die Unternehmen sollen zwar die wirtschaftlichen Risiken ihrer Entscheidungen tragen. Sie sollen aber nicht für die politischen Folgen haften.  Besteht etwa Unsicherheit über künftige Regelungen, ist damit zu rechnen, dass die Unternehmen Investitionen künftig nur zögerlich tätigen werden, oder sie aufschieben.  Die gesamtwirtschaftlichen Folgen eines solchen Attentatismus können verheerend sein. Näheres hierzu in unserem Artikel zur Deflation, da Attentatismus eine Hauptursache für eine negative Deflationsspirale ist:


In Deutschland war ein solcher politischer Attentatismus Mitte der 90er Jahre zu beobachten, als eine Art Reformstau einsetze. Als Beispiel für eine unerwartete Wirtschaftspolitik kann man die Entscheidung der damaligen Bundesregierung zum Atom-Ausstieg nennen. Sie erfolgte nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima im Jahr 2011.

8. Zusammengehörigkeit

Wie bereits am Prinzip des Privateigentums angesprochen wurde, sind die vorgestellten Prinzipien nur dann sinnvoll, wenn sie gemeinsam gelten. Werden nur einzelne Prinzipien verwirklicht, kann dies ggf. eher schädigen als helfen. Die Gemeinsamkeit der genannten Prinzipien besteht darin, dass der Wettbewerb in der Volkswirtschaft gesichert wird. Entweder direkt oder durch das Setzen von Anreizen, um am Wettbewerb teilzunehmen. D. h., diese konstituierenden Prinzipien der Wirtschaftsordnung stellen nur die Grundlage für eine auf Wettbewerb basierende Wirtschaft dar.

Darüber hinaus ist es auch notwendig dafür zu sorgen, dass der Wettbewerb erhalten bleibt. Hierfür existieren dann noch sogenannte regulierende Prinzipien. Betrachtet man die hier vorgestellten konstituierenden Prinzipien und die regulierenden Prinzipien gemeinsam, spricht man nicht mehr von der Wirtschaftsordnung, sondern von der Wettbewerbsordnung.

Zusammenfassung

  • Wirtschaftsordnung: Regelsystem für die Beziehungen zwischen den Wirtschaftssubjekten in einer Volkswirtschaft.
  • Die Markt- und Planwirtschaft sind Idealtypen für die Ausgestaltung und Wirtschaftssysteme.
  • Wirtschaftsordnungen lösen/mindern durch ihre Ausgestaltung das ökonomische Knappheitsproblem: Allokation, Verfügungsrechte, Verteilung
  • Merkmale einer Wirtschaftsordnung sind grundsätzlich die Fragen nach dem Umgang mit Eigentumsrechten, der Preisbildung und der Ausgestaltung von Wettbewerb.

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Über die Autorin: 

Nadine Behncke

Promovierte Volkswirtin und überzeugte Europäerin. Ihre Schwerpunkte sind die Entwicklung und Herausforderungen der EU mit ihren Auswirkungen und Folgen auf Deutschland und seine Bevölkerung. Sie schreibt auf Think About zu Politik, Wirtschaft & Geschichte in Europa, um Wissen zu vermehren und zur Diskussion beizutragen.


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