Aktualisiert: 27. Februar 2023

Handelshemmnisse: Welche Formen existieren?

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Handelshemmnisse (oder Handelsbarrieren) umfassen alle Maßnahmen, die den Austausch von Waren und Dienstleistungen hemmen. Insbesondere auf den Handel zwischen zwei Ländern. Handelshemmnisse können Ausdruck einer protektionistischen Politik eines Staates sein. Man unterscheidet zwischen tarifären und nicht-tarifären Handelshemmnissen.

Tarifäre Handelshemmnisse

Tarifäre Handelshemmnisse sind diejenigen Maßnahmen, die als Instrumente der „Zollpolitik“ gelten, um den Außenhandel zu beschränken. Dies sind in der Regel Zölle (englisch: tarif). Gemeinsam haben tarifäre Handelshemmnisse, dass sie das Export- oder Importgut direkt beeinflussen.

(Import)Zoll

Ein Zoll ist eine Steuer auf die im Ausland produzierten und im Inland verkauften Güter.

Ziel des Zolls ist es, die inländische Wirtschaft zu schützen. Der Zoll umfasst alle Abgaben, die auf das Importgut erhoben werden. Also neben dem Zoll (Preisaufschlag) auch alle weiteren Abgaben und Steuern. Entrichtet wird der Zoll von den ausländischen Produzenten und inländischen Konsumenten, wenn das jeweilige Gut die Grenze des Zollgebietes überquert. Ein Zoll wirkt somit über eine Veränderung der relativen Nachfrage und des Angebotes. Für den Staat bilden Zölle eine zusätzliche Einnahmequelle.

Nichttarifäre Handelshemmnisse

Nicht-tarifäre Handelshemmnisse stellen alle mengenmäßigen Ein- und Ausfuhrbeschränkungen dar. Aber auch alle sonstigen preisbeeinflussenden Maßnahmen, wie Subventionen oder technische Handelshemmnisse.

Während des zweiten Weltkrieges sind solche Hemmnisse das wichtigste Diskriminierungsinstrument beim Handel gewesen. Im Gegensatz zu Zöllen sind nicht-tarifäre Handelshemmnisse intransparent und setzen den Preismechanismus außer Kraft. Problematisch an nicht-tarifären Handelshemmnissen ist zudem, dass sie schwer erfassbar sind. Im Prinzip sind der Fantasie kaum Grenzen gesetzt neue Handelshemmnisse zu bilden. Ein Beispiel bildet hierfür die Entwicklung der europäischen Union. Auf dem Weg zum Binnenmarkt war es das erste Ziel die offensichtlichen Handelshemmnisse wie Zölle (tarifär) und Quoten (nicht-tarifär) abzubauen. Nachdem dies geschafft war, liegt der Fokus auf dem reinen Abbau nicht-tarifärer Hemmnisse, wie Marktzutrittsschranken. Ein Ende bei diesen Bemühungen ist bislang nicht in Sicht.

In den 70er Jahren hatte die 6. Welthandelsrunde des GATT nach dem damaligen Kenntnisstand die folgenden Gruppen nicht-tarifärer Handelshemmnisse definiert:

Nicht-tarifäre Handelsbeschränkungen nach der Tokio-Runde 6. GATT-Zollrunde (1973-1979)

a) mengenmäßige Beschränkungen (u.a. Importverbote, Importlizenzverfahren, freiwillige Exportbeschränkungen, Selbstbeschränkungsabkommen)

b) Subventionen und Ausgleichsteuern (u.a. staatliche Maßnahmen zur Förderung von Forschung und Entwicklung, Regionalförderungsmaßnahmen);

c) technische Handelshemmnisse (u.a. Normungen, Verpackungen und Auszeichnung, Herkunftsbezeichnungen);

d) Zollfragen (u.a. Zollwertermittlung, Importdokumente, konsularische Formalitäten und Verwaltungsverfahren zur Verzollung, Zollnomenklaturen);

e) Beteiligung des Staates am Handel (u.a. Begünstigung inländischer Anbieter bei staatlicher Auftragsvergabe).

Diese Bereiche stellen die wichtigsten Gruppen nicht-tarifärer Handelshemmnisse dar. Innerhalb der jeweiligen Gruppe sind Art und Umfang der Beispiele keine Grenzen gesetzt. Zudem entstehen immer neue Arten von nicht-tarifären Handelshemmnissen, die auch ggf. neue Gruppen bilden. Wir stellen die bekanntesten nicht-tarifären Handelsbeschränkungen aus diesen Gruppen vor:

Importquote

Importquote: Eine Mengenbeschränkung für ein Produkt, das im Ausland produziert und im Inland verkauft wird.

Sie wirkt über eine Begrenzung des relativen Angebotes (inländisches Angebot + Importquote). Indem das Angebot begrenzt wird, erhöht sich der Preis. Die Importquote ist neben dem Importzoll die bekannteste Handelsbarriere. Und dementsprechend auch am besten in ihren Wirkungen untersucht. Eine Importquote als Handelsbarriere stellt das Inland schlechter als bei einem Zoll. Da der Staat im Gegensatz zu einer Mengenbeschränkung hier keine Einnahmen erhält.

Eine Importquote ist auch als Importkontingent bekannt. Bei der Ausgestaltung unterscheidet man zwischen einer Globalkontingentierung und einer Individualkontingentierung.

Globalkontingentierung: Es wird festgelegt, wie viel von einem Gut in einem bestimmten Zeitraum importiert werden darf. Ist das Kontingent erschöpft, ist ein weiterer Import verboten. In diesem Fall kann es dann zu deutlichen Preisschwankungen kommen.

Individualkontingentierung: Hier erhalten die Importeure Lizenzen, die sie zum Import des Gutes berechtigen. Die Frage nach der Verteilung der Lizenzen ist problematisch, da hier ggf. große Unternehmen gegenüber kleinen Unternehmen bevorzugt werden. Wenn andererseits nur Unternehmen berücksichtigt werden, die bereits früher Lieferanten waren, kommt es zu einer Erstarrung der Firmenstruktur.

Exportselbstbeschränkung

Eine Exportselbstbeschränkung entspricht im Prinzip einer Importquote. Sie ist die Verpflichtung des ausländischen Anbieters gegenüber dem Inland, eine bestimmte Menge des von ihm gelieferten Produktes nicht zu überschreiten. Sie erfolgt freiwillig. Im Gegensatz zur (individuellen) Importquote fallen die Lizenzeinnahmen dem Ausland zu.

Subvention

Der Staat kann versuchen, durch eine direkte Subventionierung des Sektors, der mit den ausländischen Exporteuren (inländische Importe!) konkurriert, die inländische Wirtschaft zu schützen. Subventionen sind besser zu verschleiern als z. B. Zölle und führen dadurch zu größerer Intransparenz und Ungleichheiten. D. h. sie wirken. Allerdings bedeuten Zölle für den Staat Einnahmen. Subventionen bedeuten dagegen nicht unwesentliche Staatsausgaben. Ob und inwieweit diese Staatsausgaben effizient und damit gerechtfertigt sind, unterliegt immer einer Einzelfallprüfung.

Vorschriften und Qualitätsstandards

Vorschriften für Importgüter, die technische Vorgaben, Gesundheits- und Sicherheitsstandards umfassen, sind mit die bekanntesten und umfangreichsten nicht-tarifären Handelshemmnisse. Für Exporteure kann es mitunter schwierig sein, diese Vorschriften, Normen und Standards zu erfüllen. Und wenn sie diese erfüllen können, erhöhen sich ihre Kosten so sehr, dass sie nicht mehr mit den Herstellern im Inland konkurrieren können. Manchmal wird von Exporteuren auch gefordert, präzise Angaben zur Herkunft ihrer Güter kommen. In Zeiten der Globalisierung und der Auslagerung von Produktionsabschnitten (Outsourcing) kann dies für Hersteller besonders schwierig sein. Vorschriften zu Qualität und Herkunft können damit eine nicht-tarifäre Handelsbeschränkung darstellen, die manche Exporteure nicht überwinden können.

Sanitäre und phytosanitäre Qualitätsstandards (SPS)

Dieses nicht-tarifäre Handelshemmnis betrifft den Handel mit Lebensmitteln und Pflanzen. Importierende Länder fordern hier von Lebensmittel- und Pflanzenexporteuren genaue Angaben zu ihren Produkten, die ebenfalls strengen Regeln unterliegen. Hierzu zählen phytosanitäre Qualitätsstandards, die sich auf die Gesundheit der Pflanzen beziehen. Das exportierende Land muss nachweisen, dass seine Pflanzen keine Krankheiten oder Schädlinge transportieren und zudem die festgelegten Standards bei der Pflanzenzucht erfüllt werden. Ähnliches gilt auch für den Handel mit Tieren. Diese Standards können so hoch sein, dass das exportierende Unternehmen sie kaum erfüllen kann.

Bei Standards, die sensible Industrien und Güter betreffen, ist es immer schwierig angemessen abzuwägen und die richtige Grenze zu ziehen. Einerseits ist ein ausreichender Schutz wichtig. Andererseits sollte ein Handel auch möglich sein und ausländische Produzenten nicht diskriminiert werden.

Verwaltungsvorschriften

Manchmal müssen Exporteure für einige Länder gewisse Verwaltungsverfahren durchlaufen, bevor ihre Waren in das Zielland gelassen werden. Die mit diesen Verfahren verbundenen Kosten können so immens sein, dass das exportierende Unternehmen gegenüber den inländischen Unternehmen nicht mehr wettbewerbsfähig ist. Die Kosten können z. B. auch indirekt durch Sprachschwierigkeiten oder Such- und Informationskosten und einen höheren Zeitaufwand entstehen. So verlangen einige Länder vielleicht übermäßig hohe Standards bezüglich der Verpackung oder Warenauszeichnung. Oder sie setzen belastende Zollerklärungsverfahren fest, wie etwa Gutachten oder Echtheitszertifikate für das Exportgut. All dies führt zu höheren Kosten für das exportierende Unternehmen.

Währungsmanipulation

Länder können Maßnahmen einführen, die künstlich den Wert ihrer Währung beeinflussen. Dadurch stehen Exporteure Preisen gegenüber, die höher sind, als sie ohne diese nicht-tarifäre Handelsbeschränkung wären. Hierdurch sind sie dann weniger wettbewerbsfähig als die inländischen Hersteller. Ein Beispiel hierfür sind die momentanen Vorwürfe gegenüber Deutschland bzgl. seines hohen Leistungsbilanzüberschusses. Der amtierende US-amerikanische Präsident Donald Trump wirft Deutschland Währungsmanipulation vor, um die Wettbewerbsfähigkeit der eigenen Exporteure zu erhöhen. Voraussetzung für Währungsmanipulationen ist allerdings eine eigenständige Geldpolitik eines Landes. Dies ist in Deutschland, das Mitglied im Euro-Raum ist nicht gegeben.

Argumente für Handelshemmnisse

Das Beschäftigungsargument: Außenhandel mit anderen Ländern zerstört im Inland Arbeitsplätze. Der höhere Wettbewerb führt zu niedrigeren Preisen. Sind die inländischen Unternehmen nicht konkurrenzfähig, sinkt deshalb ihre Produktion, weshalb sie weniger Beschäftigte benötigen.

Das Sicherheitsargument: Es kann Sektoren geben, die für die nationale Sicherheit von hoher Bedeutung sind. Sie sollten deshalb vor zu viel Wettbewerb geschützt werden. Als Schlüsselindustrien galten lange der Agrarsektor oder der Waffensektor.

Das Schutzargument (Erziehungszoll): Junge Industriezweige verlangen manchmal temporäre Handelsbeschränkungen als Hilfestellung für die Anfangszeit. Das im 19. Jahrhundert von Friedrich List entwickelte Argument des Erziehungszolls greift hier für erfolgversprechende Industrien. Allerdings sollten diese jungen Industrien nach einer gewissen Zeit konkurrenzfähig sein und dem internationalen Wettbewerb standhalten.

Das Argument vom unfairen Wettbewerb: Ein Argument lautet, dass Freihandel nur dann wünschenswert sei, wenn für alle Handelspartner die gleichen Regeln gelten. Der internationale Wettbewerb ist dann unfair, wenn die Unternehmen in verschiedenen Ländern unterschiedlichen Regeln und Gesetzen gegenüberstehen. Also nicht-tarifären Handelshemmnissen.

Das Argument vom Verhandlungsvorteil: Manche Politiker argumentieren, dass die Androhung von Handelsbeschränkungen in Verhandlungen zum Freihandel positive Ergebnisse erzielt. Also, dass die Androhung einer Handelsschranke bewirkt, dass der Verhandlungspartner Zugeständnisse macht. Ein jüngeres Beispiel hierfür sind die Handelssanktionen des Westens gegenüber Russland.

Zusammenfassung

  • Man unterscheidet zwischen tarifären und nicht-tarifären Handelshemmnissen.
  • Nicht-tarifäre Handelshemmnisse sind praktisch unendlich in ihrer Vielfalt.
  • Eine Regierung versucht mit Handelshemmnissen die inländische Wirtschaft zu schützen.
  • Es gibt mehrere Argumente, weshalb Handelshemmnisse gerechtfertigt sein können.

Literatur


  • Mankiw,G. und M. Taylor: Grundzüge der Volkswirtschaftslehre, 6. Auflage, Schäffer-Poeschel, 2016.
  • Rübel, G. Reale Außenwirtschaft, Oldenbourg Wissenschaftsverlag GmbH, 2004.
  • Sperber, H.: Wirtschaft verstehen. 112 Lernmodule zur VWL, 5. Auflage, Schäffer-Poeschel, 2016.

Über die Autorin: 

Nadine Behncke

Promovierte Volkswirtin und überzeugte Europäerin. Ihre Schwerpunkte sind die Entwicklung und Herausforderungen der EU mit ihren Auswirkungen und Folgen auf Deutschland und seine Bevölkerung. Sie schreibt auf Think About zu Politik, Wirtschaft & Geschichte in Europa, um Wissen zu vermehren und zur Diskussion beizutragen.


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