Die Abkürzung EFTA bedeutet European Free Trade Association. Die Europäische Freihandelsassoziation ist eine intergovermentale Organisation. Sie wurde am 4. Januar 1960 in Stockholm gegründet. Ihr Ziel war zum einen die Förderung von Wachstum und Wohlstand. Zum anderen sah sie sich als Gegenentwurf zur Europäischen Gemeinschaft. Letztlich konnte sich ihr Modell der europäischen Integration nicht durchsetzen.
Ein Großteil der ursprünglichen Mitglieder sind heute Mitglieder der Europäischen Union. Die übrigen vier Mitglieder sind ebenfalls eng mit der EU über ihre Mitgliedschaft im Europäischen Wirtschaftsraum verbunden. Seit ihrem neuen Übereinkommen 2001 stellt die EFTA eine ihrem Wirkungsbereich begrenzte Freihandelszone dar. Wichtig ist hierbei hervorzuheben, dass sie keine politischen Ziele verfolgt. Sondern sich nur um die Handelsbeziehungen innerhalb ihrer Freihandelszone und den Abkommen mit Drittländern kümmert.
Die Entstehung der EFTA: Ein Gegenentwurf zur Europäischen Gemeinschaft
Die Gründung lässt sich auf die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zurückführen. Nach dem zweiten Weltkrieg waren die Länder, die Mittel aus dem Marschallplan erhielten in der OEEC organisiert. Die Vorgängerorganisation der heutigen OECD hatte die Aufgabe diese Mittel zu verwalten und auf die Länder zu verteilen. Insgesamt erhielten 18 westeuropäische Länder Gelder aus dem Marshallplan.
Sechs dieser Länder wollten schließlich eine engere wirtschaftliche Integration untereinander aufbauen. Belgien, die Niederlande, Luxemburg, Italien, Frankreich und Deutschland realisierten dies mit den Verträgen von Rom.
Die übrigen 11 OEEC-Länder standen hierdurch einem relativ großen Handelsblock gegenüber. Sie befürchteten Nachteile bei Verhandlungen, wenn sie in Zukunft einzeln auftreten würden.
Auf maßgeblicher Initiative von Großbritannien schlossen sich 7 dieser Länder zusammen. Großbritannien, Norwegen, Schweden, Dänemark, Portugal, die Schweiz und Österreich unterzeichneten am 4. Januar 1960 die „stockholm convention“ und gründeten die EFTA.
Die nachfolgende Grafik zeigt die Aufteilung der westeuropäischen Länder in die zwei Integrationsmodelle „Europäische Wirtschaftsgemeinschaft“ und „Europäische Freihandelszone.“ Es ist erkennbar, dass beide Blöcke keine Berührungspunkte miteinander hatten. Außerdem folgten sie zwei unterschiedlichen Integrationsmethoden. Während bei der EWG auch eine politische Koordination durchgeführt wurde, war dies bei der EFTA nicht der Fall.
Ziele
Als ihr Hauptziel sah die EFTA bei ihrer Gründung die Schaffung eines freien, alle OEEC-Länder umfassenden Marktes.
Es sollte über den Abbau von Zollschranken der Handel zwischen den Mitgliedern erleichtert werden. Und der Welthandel nach den Prinzipien des GATT gefördert werden.
Die konkreten Ziele wurden eindeutig in Artikel 2 in der Stockholmer Konvention genannt:
- die Förderung von Wirtschaftswachstum, Vollbeschäftigung, Produktivitätssteigerungen und finanzieller Stabilität zur stetigen Verbesserung des Lebensstandards
- Gewährleistung gerechter Wettbewerbs- und Handelsbedingungen
- Einen dauerhaften Ausgleich zwischen den Partnern und den verschiedenen Wirtschaftssektoren
- Einen aktiven Beitrag zur Ausweitung des Welthandels zu leisten
Bereits im ersten Jahresbericht wird deutlich, das die EFTA nur als eine temporäre Organisation geplant war. Ihr Ziel war eine gemeinsame Verteidigung der Interessen gegenüber der EWG und somit eine Annäherung an diesen Wirtschaftsraum.
So passten sie ihren Zollabbau untereinander an den jeweiligen Plan in der EWG an.
Um die EFTA zu verstehen, müssen die essentiellen Unterschiede zur EWG hervorgehoben werden:
- Sie ist eine Freihandelszone und keine Zollunion
Das bedeutete, dass ihre Mitgliedsländer keinen gemeinsamen Handelszoll gegenüber Drittländern einführten!
- Das Treffen politisch bindender Entscheidungen wurde möglichst vermieden
- Der Handel mit Agrarprodukten war von den Handelsliberalisierungen ausgeschlossen.
Diese Eigenschaften des EFTA-Abkommens boten vor allem Großbritannien Vorteile.
Anfang der 1960er Jahre handelte das Land noch überwiegend mit den Commonwealth-Staaten. Von daher wäre ein gemeinsamer Außenzoll unvorteilhaft gewesen. Und da Großbritannien nur einen wenig ausgeprägten Agrarsektor besaß hatte es ebenfalls kein Interesse an Regelungen im Handel mit Agrarprodukten.
Im Prinzip beinhaltete die EFTA genau diejenigen Eigenschaften und Ziele, die Großbritannien präferierte und weswegen es einen Beitritt zur EWG ablehnte.
Die Bedeutung Großbritanniens bei der EFTA-Gründung wird auch daran deutlich, dass das Land bis zu seinem Austritt aus der Organisation den Vorsitz im EFTA-Rat inne hatte.
Aufbau
Die EFTA ist aufgrund ihres begrenzten Aufgabenspektrums –Handelspolitik- in ihren Strukturen sehr schlank aufgestellt.
Da sie das entgegengesetzte Integrationsmodell zur EWG verfolgte – möglichst keine Supranationalität- wurden auch die (supranationalen) Organe auf ein Minimum beschränkt.
Heute existieren 3 Organe:
1. Der EFTA-Rat
Dieser Rat bildet die politische Führung. Er tritt regelmäßig auf Minister- oder Beamtenebene zusammen. Der EFTA-Rat kann gleichzeitig Beschlüsse fassen und deren Umsetzung überwachen. Wichtig ist hier, dass Beschlüsse immer mit Einstimmigkeit geschlossen werden.
2. Das EFTA-Sekretariat
Am Amtssitz der EFTA in Genf wurde das Sekretariat eingerichtet. Es ist für die Gesamtkoordination der Aktivitäten verantwortlich. Das geringere Aufgabenspektrum der EFTA im Gegensatz zur EWG lässt sich am notwendigen Personalaufwand erkennen: Während die Kommission in Brüssel bereits in den 60er Jahren mehr als 5000 Mitarbeiter beschäftigte, waren im Sekretariat nur knapp 150 Mitarbeiter notwendig.
3. EFTA-Gerichtshof
Der Gerichtshof wurde erst in den 90er Jahren mit der Gründung des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) eingerichtet. Sitz des Gerichtshofes ist Luxemburg.
Seine Aufgabe ist die Überwachung der vertraglichen Grundlagen im EWR. Daher ist die Bezeichnung EFTA-Gerichtshof etwas irreführend. Denn die Schweiz ist zwar Mitglied der EFTA, aber nicht im EWR.
Mitglieder
Die EFTA wurde von 7 westeuropäischen Ländern gegründet:
Tabelle
Beitritt Austritt Fläche Bevölkerung BIP
Dänemark
Nowegen
Österreich
Portugal
Schweden
Schweiz
Vereinigtes Königreich
Finnland
Im Gegensatz zur EWG sah sie bereits in der Stockholmer Konvention vor, das ein Land die Organisation wieder verlassen konnte.
So gab es zwar vereinzelt Beitritte. Aber im Laufe der Jahrzehnte mehr Austritte. Bzw. Wechsel von Mitgliedern hin zur Europäischen Gemeinschaft bzw. zur EU.
Die heute EFTA mit ihren vier Mitgliedern ist eine Freihandelszone mit ca. 14 Mio. Einwohnern und drei Währungen (Isländische Krone, Norwegische Krone und Schweizer Franken).
Die Entwicklung der EFTA: EU
Die Entwicklung der EFTA bis heute lässt sich in drei Phasen einordnen:
Die erste Phase waren die 1960er Jahre.
Dieses erste Jahrzehnt ihres Bestehens war durch eine Rivalität mit der EG geprägt.
Es stellt sich die Frage, warum sich das Integrationsmodell der europäischen Gemeinschaft gegen das der EFTA durchsetzen konnte. Denn die Ausgangsbedingungen waren im Prinzip dieselben. Und Entscheidungsfindungen auf Seiten der EG aufgrund der Komplexität der verschiedenen Politikbereiche viel komplizierter.
Sowohl EWG als auch EFTA konzentrierten sich auf den Abbau von Handelsschranken und sie konnte bei den Fortschritten der EWG durchaus mithalten.
Allerdings darf nicht vergessen werden, dass es sich bei beiden Organisationen um eigenständige Gebilde handelte, die keine Handelsliberalisierungen miteinander vereinbarten sondern nur für ihre Mitglieder.
Und hier offenbart sich der höhere ökonomische Vorteil von Handelsliberalisierungen in der EWG:
Die sechs Gründungsmitglieder der EWG hatten durch Deutschland, Frankreich und Italien, eine wesentlich größere wirtschaftliche Stärke als die sieben Länder der EFTA-Zone. Nachdem hier der nachkriegsbedingte Wirtschaftsaufschwung einsetzte, waren die Gewinne wesentlich höher als in den anderen Ländern.
Zudem waren die EG Länder auch direkte Nachbarn, während bei den EFTA-Mitgliedern eine größere geographische Distanz vorhanden war. In der Regel nimmt der Handel mit zunehmender Entfernung ab.
Durch die unterschiedliche Größe der beiden Handelsräume fallen die Handelskosten für die jeweiligen Unternehmen unterschiedlich hoch aus. Sowohl unternehmen aus EFTA oder der EWG mussten Zölle zahlen, wenn sie mit einem Land der anderen Handelszone Geschäfte machen wollten. Aber für die EWG-Unternehmen waren diese Kosten relativ gesehen geringer, weil sie auf einen größeren Markt ohne Zölle ausweichen konnten als dies für EFTA-Unternehmen der Fall war. Dieser Prozess wird auch als Domino-Theorie bezeichnet.
Die Domino-Theorie
Die Domino-Theorie erklärt, warum sich einige Integrationsräume gegenüber anderen durchsetzen können. Und Mitglieder eines Integrationsraumes ihre Meinung ändern und dem anderen Raum beitreten.
Neben diesen ökonomischen Gründen – die auf ökonomischen Größenvorteilen basieren- war es für die Glaubwürdigkeit der EFTA auch zudem schwierig, dass ihr Initiator bereits ein Jahr nach ihrer Gründung der EG beitreten wollte. Bereits 1961 bewarb sich Großbritannien für eine Mitgliedschaft in der EG, was nur durch das Veto von De Gaulle verhindert wurde.
Nachdem schließlich denn doch 1969 Großbritannien und Dänemark von der EFTA zur Europäischen Gemeinschaft gewechselt waren, verstärkten sich die negativen Konsequenzen aus der geringeren ökonomischen Größe.
Dies kennzeichnet die zweite Phase der EFTA-Entwicklung.
Von 1969-1989 unterhielten die EFTA-Staaten mit der Europäischen Gemeinschaft bilaterale Freihandelszonen.
Hierdurch wurden die ursprünglichen zwei voneinander getrennten Integrationsräume miteinander verbunden. Und es gab de facto einen virtuellen europäischen Wirtschaftraum.
Die Einrichtung eines „realen“ europäischen Wirtschaftsraumes beschreibt die dritte bis heute andauernde Phase der EFTA-Entwicklung.
Die Realisierung des Binnenmarktes und die Gründung der EU stellten die Beziehungen zwischen EG und EFTA auf eine neue Grundlage. Jacques Delors – der damalige Kommissionspräsident- versuchte diese neue Grundlage in Form der Gründung des EWR zu etablieren.
Für mehrere der EFTA-Staaten war dieses Angebot ungenügend. Sie traten stattdessen der EU bei. Die übrigen Staaten mit Ausnahme der Schweiz traten dem EWR bei.
Außenpolitik mit der EU und Drittstaaten
Heute konzentriert sich die EFTA auf die Verwaltung des internen Handels, des EWR und das Abschließen mit Handelsabkommen mit Drittländern.
Ende 2015 umfasste das „EFTA-Handels-Netzwerk“ Freihandelsabkommen mit 63 Ländern, die nicht zur EU gehörten. Wie z.B. Ägypten, die Türkei oder Singapur. Mit weiteren Ländern wie Russland oder Indien und Vietnam werden Verhandlungen für Handelsabkommen geführt.
Ausblick: Nach dem Brexit: Erweiterung der EFTA?
Trotz ihrer Marginalisierung in Bezug auf die Mitgliedergröße und dem Aufgehen im Europäischen Währungsraum beschlossen die EFTA-Minister 1995 die EFTA als Zweckverband aufrecht zu erhalten.
Gelegentlich wurde darüber diskutiert, ob die EFTA als „Warteraum“ für EU-Beitrittsländer fungieren sollte. Diese Möglichkeit war allerdings politisch nicht praktikabel. Im Zusammenhang mit dem anstehenden Brexit bekommt diese Möglichkeit allerdings wieder Aufmerksamkeit.
Denn die EFTA unterhält über den EWR enge Beziehungen zur EU und hat hierüber Zugang zum Binnenmarkt. Allerdings können sie nicht an der EU-Gesetzgebung teilhaben, sondern nur beratend mitwirken. Von daher könnte im Rahmen einer Diskussion über ein „Europa der verschiedenen Geschwindigkeiten“ die EFTA in der öffentlichen Diskussion wieder eine Renaissance erleben.
Ob Großbritannien allerdings wieder der Institution beitritt auf dessen Initiative sie entstanden ist, ist momentan sehr unwahrscheinlich.