Aktualisiert: 2. März 2023

EU-Haushalt: So finanziert sich die EU

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Die EU hat einen EU-Haushalt von ungefähr 140 Mrd. Euro. Damit zahlt jeder europäische Bürger um die 80 Cent pro Tag für seine Mitgliedschaft (1 Kaffee pro Tag, oder pro Jahr um die 290 Euro). Das ist nicht viel. Aber trotzdem ist der EU-Haushalt auf unter 1,3 % des Bruttonational-einkommens der EU begrenzt. Dies zeigt, dass der Spielraum bei den Ausgaben sehr begrenzt ist. Vor allem wenn die Interessen von 28 Mitgliedstaaten berücksichtigt werden müssen.

Deshalb stellt sich die Frage, wie sich genau die Einnahmeseite des EU-Haushaltes zusammensetzt. Und ob und wie sich die Bedeutung der einzelnen Posten im Zeitablauf verändert hat. Nur so ist es möglich, die Diskussionen um die EU-Mitgliedschaft zu verstehen. Denn der EU-Haushalt war z.B. auch ein wichtiges Diskussionthema während der Brexit-Debatte.

Die Einnahmenseite des EU-Haushalts

Seit den Römischen Verträgen in den 1950 Jahren haben sich die Einnahmen der EU deutlich verändert. In ihrer Zusammensetzung, ihrer Struktur und ihren Prinzipen. Wurde sie in den Anfängen nur durch Beitragszahlungen ihrer Mitglieder finanziert, änderte sich das in den 1970er Jahren. Um der ersten anstehenden Erweiterung Rechnung zu tragen, sowie der Tatsache, dass die Kosten für die gemeinsame Agrarpolitik anstiegen, wurden der damaligen Europäischen Gemeinschaft „Eigenmittel“ zugestanden.

Im Gegensatz zu ihren Mitgliedern muss die EU mit diesen Eigenmitteln heute auskommen. Im EU-Vertrag ist geregelt dass sich die EU ausschließlich aus diesen Eigenmitteln finanziert. Eine Kreditaufnahme ist ihr untersagt. D.h. die EU kann keine Schulden machen.

Hieraus folgt fast automatisch, dass der EU-Haushalt grundsätzlich ausgabengesteuert ist.

Die Festlegung erfolgt in zwei Schritten, wodurch trotz der Ausgabenbegrenzung eine gewisse Flexibilität in der Ausgabenplanung möglich ist:

1. In einem ersten Schritt wird die Ausgabenhöhe für den mittelfristigen Rahmen festgelegt. Dieser mehrjährige Finanzrahmen umfasst immer sieben Jahre. Aktuell befinden wir uns im mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020.

2. Im zweiten Schritt wird dann das jährliche Budget festgelegt.

Indem nicht abgerufene Mittel aus einem vergangenen Jahr als Überschuss in das darauffolgende Jahr verbucht werden können, ergibt sich eine Möglichkeit so auf unvorhergesehene Ereignisse zu reagieren, wie etwa die Flüchtlingskrise etc.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass hier eine „weiche“ Budgetbeschränkung vorliegt. Im Rahmen der Verhandlungen über den EU-Haushalt wurde festgelegt, das der Umfang des Haushalts 1,24 % des Bruttonationaleinkommens der Gemeinschaft nicht überschreiten darf. In der aktuellen Periode 2014-2020 ist dieser Maximalbetrag bei weitem nicht erreicht.

Die Eigenmittel der EU

Die Einnahmenseite des EU-Haushaltes wird daher ausschließlich durch Eigenmittel bestimmt.

Die EU-Kommission definiert Eigenmittel als

„Einnahmen, die der Gemeinschaft von Rechts wegen zustehen, ohne dass irgendwelche weiteren Beschlüsse auf nationaler Ebene notwendig sind.“

Man unterscheidet hier zwischen vier verschiedenen Arten von Eigenmitteln:

1. Traditionelle Eigenmittel

2. Mehrwertsteuer – Eigenmittel

3. Bruttonationaleinkommen-Eigenmittel

4. Sonstige Eigenmittel

1. Traditionelle Eigenmittel

Hierbei handelt es sich um Einnahmen aus Politikbereichen, für die bereits in den Römischen Verträgen die Souveränität auf die EU-Ebene übertragen wurde.

Hierzu zählen Zölle, Abschöpfungen, Prämien, Zusatz- oder Ausgleichsbeträge und sonstige Abgaben, die im Handel bzw. Agrarhandel mit Nicht-EU-Staaten erhoben werden. Außerdem zählen hierzu Abgaben aus der Gemeinsamen Marktorganisation für Zucker.

Zölle

Zölle werden im Rahmen der gemeinsamen Handelspolitik hauptsächlich auf industriell gefertigte Importe aus Drittländern erhoben. Sie fallen in dem EU-Land als EU-Einnahmen an, in dem das importierte Gut den EU-Binnenmarkt zum ersten Mal betritt. Die Zollbehörden dieses EU-Landes führen 75% der Zoll-Einnahmen an die EU ab. 25 % behalten sie als Entschädigung für den Verwaltungsaufwand.

Agrarabschöpfungen

Hierbei handelt es sich um zollähnliche Einnahmen, die im Rahmen der EU-Agrarpolitik auf landwirtschaftliche Importe der EU aus Drittländern erhoben werden. Im Anschluss an die Uruguay-Runde 1995 wurden sie dann durch normale Zölle ersetzt.

Zucker- und Isoglukoseabgaben

Hierunter versteht man steuerähnliche Abgaben, die von den Zuckerproduzenten der Gemeinschaft zu entrichten sind. Wie bei den Zöllen ist auch hier wieder das jeweilige EU-Import bzw. Produktionsland verantwortlich für die Erhebung der Abgaben und wird für die damit einhergehenden Kosten entsprechend vergütet.

2. Mehrwertsteuereigenmittel

Prozentueller Anteil an den Mehrwertsteuereinnahmen der Mitgliedstaaten. Die Bemessungsgrundlage ist allerdings harmonisiert und gedeckelt, um die regressive Wirkung zu begrenzen. D.h. ärmere Länder würden sonst aufgrund einer höheren Konsumneigung überproportionale Finanzbeiträge leisten.

3. BNE-Eigenmittel

Diese Mittel werden von den Mitgliedstaaten nach ihrem Anteil am EU-Bruttonationaleinkommen geleistet. Ihre Gesamthöhe berechnet sich als Differenz zwischen den EU-Ausgaben und den Einnahmen aus den anderen Einnahmequellen. Die BNE-Eigenmittel bilden den größten Anteil an den Einnahmen im EU-Haushalt. Sie bestimmen daher die Diskussion um den EU-Haushalt im jeweiligen EU-Finanzplan.

4. „Übrige Einnahmen“

Diese Gruppe macht nur knapp 1 % der Einnahmen aus. Zu ihr zählen u.a. Steuern auf die Gehälter der EU-Bediensteten, Beiträge von Drittländern zu EU-Programmen, Bußgelder von Unternehmen, die gegen das Wettbewerbsrecht oder andere Rechtsvorschriftenverstoßen haben. Unter dieser Rubrik werden innerhalb eines Finanzrahmens auch Überschüsse des EU-Haushaltes aus dem vorherigen Jahr erfasst.

Strenggenommen sind nur die übrigen Einnahmen und die traditionellen Eigenmittel wirklich „Eigenmittel“ der EU. Bei den Eigenmitteln durch die Mehrwertsteuer und die BNE-Mittel handelt es sich de fakto um Beiträge der Mitgliedsländer.

Die untenstehende Tabelle zeigt die Einnahmen der EU für das Jahr 2014.

Einnahmen EU-Haushalt 2014

Einnahmen

in Mio €

in %

1. Eigenmittel

133,960,2

98,9

Traditionelle Eigenmittel

16.310,7

12,0

Mehrwertsteuer

17.882,2

13,2

BNE-Eigenmittel

99.767,3

73,6

2. Übrige Einnahmen

21.544,4

1,1

Insgesamt

135.504,6

100,0

Quelle: EU-Finanzbericht 2015

Gemessen an der Bevölkerungszahl der Europäischen Union mit um die 500 Mio. Einwohner ist der Haushalt für das Jahr 2014 nicht sehr hoch. Er liegt bei gerade einmal 135 Mrd. Eur. Trotz einiger Schwankungen durch Haushalsüberschüsse ist die Höhe aber relativ konstant. Die gesamten Eigenmittel machen knapp 99 % auf der Einnahmeseite aus. Wobei hier die BNE-Beiträge der Mitgliedstaaten mit knapp 74 % den überwiegenden Großteil der Einnahmen ausmachen. Die traditionellen Eigenmittel und die Mehrwertsteuer haben jeweils fast denselben Anteil an den Einnahmen.

Entwicklung und Bedeutung der EU-Eigenmittel

Die anteilige Bedeutung der jeweiligen Mittel am EU-Haushalt ist im Zeitablauf Schwankungen unterworfen. Dies zeigt die nachfolgende Abbildung. Von 2007 bis 2015 schlüsselt sie die Mittelanteile an den EU-Einnahmen auf, unter Berücksichtigung von Haushaltsüberschüssen des vorangegangenen Jahres. Für 2016 ist dieser vorherige Haushaltsüberschuss noch nicht in der Abbildung berücksichtigt.

EU-Eigenmittel 2007 - 2016

EU-Einnahmen_Zeitablauf0716

Quelle: eigene Berechnung nach den EU-Finanberichten, verschiedene Jahrgänge

Abgetragen sind der Finanzierungsrahmen 2007-2013 und die Finanzierungsperiode ab 2014.

Generell wird hier die obere Tabelle für den Haushalt 2014 im Zeitablauf bestätigt. Der Anteil der BNE- Eigenmittel macht immer den absolut überwiegend Großteil der Einnahmen aus. Auch wenn hier der prozentuale Anteil Schwankungen unterliegt, bedeutet dies innerhalb eines Finanzierungsrahmens keine hohe Veränderung in absoluten Zahlen. Unterschiede in den tatsächlichen Zahlungen sind hier eher zwischen den verschiedenen Finanzierungsrahmen zu finden.

In der Abbildung ganz gut zu sehen ist der Trend in der abnehmenden Bedeutung der Mehrwertsteuer-Mittel und der traditionellen Mittel. Ihre Bedeutung ist seit 2007 fast kontinuierlich gesunken. Damit setzt sich ein Trend –wenngleich auf niedrigerem Niveau- fort, der ab den späten 1980er Jahren einsetzte. Bis zur Einführung der BNE-Eigenmittel waren zeitweise die Mehrwertsteuer-Einnahmen die wichtigste Einnahmequelle. Allerdings sank dann ihre relative und später auch ihre absolute Bedeutung an den EU-Einnahmen.

Die geringe Bedeutung der traditionellen Einkommensmittel lässt sich auch mit der Veränderung der Handelsstrukturen erklären. Zum einen führten die zahlreichen Erweiterungen dazu dass Länder die ursprünglich Drittländer waren nun zur EU gehörten. Und auch heute noch wird der überwiegende Handel der EU zwischen ihren Mitgliedstaaten geführt, was auf die geographische und kulturelle Nähe zurückzuführen ist.

Aber auch die Handelspolitik der EU, die zahlreiche Handelsabkommen mit Drittländern abgeschlossen hat. Oder auch die Handelsliberalisierungen in der WTO führten zu einem Rückgang der Handelshemmnisse und damit zu einem Rückgang der Zolleinnahmen.

Korrekturmaßnahmen auf der Einnahmenseite

Im Prinzip kann jeder Mitgliedstaat, der gemessen an seinem relativen Wohlstand zu viel zum EU-Haushalt beiträgt, eine Korrekturmaßnahme einfordern.

Das berühmteste Beispiel hierfür ist die erfolgte Episode des „Handbag Banging“ von Margarete Thatcher. Sie setzte hier erstmals Vergünstigungen für ein Mitgliedsland durch, was die Zahlungen an die EU anbelangt

VK- Korrektur: Hierunter ist der sogenannte „Britenrabatt“ zu verstehen.

Aber auch andere Länder haben einen "Rabatt" erhalten:

1. Schweden und die Niederlande erhielten für den Zeitraum 2007-2013 Pauschalerstattungen, in Form einer Reduzierung ihrer jährlichen auf dem Bruttonationaleinkommen beruhenden Zahlungen.

2. Österreich, Deutschland, Schweden und die Niederlande erhielten zwischen 2007 und 2013 ermäßigte MwSt-Abrufsätze.

Fazit

Gemessen an seiner Wirtschaftskraft und seiner Einwohnerzahl ist der EU-Haushalt nicht besonders hoch. Auch wenn die Zahl von ca. 140 Mrd. Euro auf den ersten Blick beeindruckend erscheint.

Da den Hauptanteil des EU-Haushaltes die Mitgliedsstaaten über ihre BNE-Zahlungen leisten – und dies in absehbarer Zukunft auch so bleiben wird – sind zahlreiche Diskussionen bei den Haushaltsplanungen vorprogrammiert. Denn dort prallen die unterschiedlichen Interessen der Mitgliedstaaten aufeinander. Durch die nun zurzeit 28 Mitglieder umfassende Union ein beträchtliches Konfliktpotential. Hier treffen Befürworter und Gegner verschiedener Politikbereiche auf der Ausgabenseite aufeinander.

Oder auch Nettozahler gegen Nettoempfänger. Ein Verständnis für die Abläufe der EU und welche Politiken sie durchsetzen kann, setzt daher auch Kenntnisse um den Haushalt der EU voraus. Neben der Einnahmenseite gehören hierzu insbesondere auch die Ausgabenseite und die Verhandlungen, wie der Finanzrahmen und der jährliche Haushalt verabschiedet werden.

Über die Autorin: 

Nadine Behncke

Promovierte Volkswirtin und überzeugte Europäerin. Ihre Schwerpunkte sind die Entwicklung und Herausforderungen der EU mit ihren Auswirkungen und Folgen auf Deutschland und seine Bevölkerung. Sie schreibt auf Think About zu Politik, Wirtschaft & Geschichte in Europa, um Wissen zu vermehren und zur Diskussion beizutragen.


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