Am 8. März wird alljährlich der Frauentag gefeiert. Er entstand aus den Aktivitäten der sozialistischen Frauenbewegung zur Durchsetzung des Wahlrechts für Frauen und den Kampf um Gleichberechtigung. Seine Geschichte ist eng verwoben mit den politischen und gesellschaftlichen Veränderungen des 20. Jahrhunderts. Gesetzlicher Feiertag ist er überwiegend in Russland und osteuropäischen Ländern. Seine Ursprünge sind heute so aktuell wie eh und jeh.
Der diesjährige Weltfrauentag steht unter dem Motto „pledge for parity“ bzw. der Zusicherung von Gleichheit.
In Deutschland stehen hierbei verschiedene Schwerpunkte im Vordergrund:
1. Bundespräsident Gauk: Gleichberechtigung von Frauen im Arbeitsalltag
In seiner Rede zum Weltfrauentag stellt Joachim Gaul fest, dass sowhl im Job als auch im Ehrenamt mehr Frauen als Männer in Leitungspositionen zufinden sind. Um Frauen in „die erste Reihe“ zu bringen, mahnt er nachdrücklich die Lösung der altbekannten Probleme an:
- bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- der Ausgleich von Lohnunterschieden bei gleicher Arbiet
- Förderung einer stärkeren Präsenz von Frauen in Führungspositionen
2. Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Mit ihrem heute erscheinenden Leitfaden für Beschäftigte, Arbeitgeber und Betriebsräte will die Antidiskriminierungsstelle dieses Tabuthema offensiv angehen.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet seine Beschäftigten hier zu schützen. Hierüber und über Rechte und Pflichten von Betroffenen, Vorgesetzten und auch Betriebsräte informiert der Leitfaden.
3. Bündnis 90/Die Grünen: Demo zum Frauentag: „Gemeinsam Grenzen einreißen"
Die Partei unterstützt die von einem überparteilichen, feministischem Bündnis organisierte Demo.
Auch hier sind Gewalt gegen Frauen und Gleichberechtigung auf dem Arbeitsmarkt die bestimmenden Demonstrationsgründe gewesen:
Geschichte des Frauentages
Deutschland ist eines derjenigen Länder, das den ersten Frauentag mitgestaltet hat. Von den Gewerkschaften und der Sozialdemokratie unterstützt wurde eine Resolution verabschiedet, nach der "das Frauenwahlrecht eine notwendige Folge der durch die kapitalistische Produktionsweise bedingten wirtschaftlichen und sozialen Umwälzung ist.“
Auch wenn das Frauenwahlrecht inzwischen durchgesetzt wurde, hat der Tag nichts an seiner Bedeutung verloren, da eine allumfassende Gleichstellung der Geschlechter weder in Deutschland noch anderswo bislang erreicht wurde.
Obgleich der Frauentag in Deutschland während des Nationalsozialismus verboten wurde und stattdessen der „Muttertag“ als gesetzlicher Feiertag gefeiert wurde, erlebte er spätestens mit der Wiedervereinigung sein Comeback. Denn in der ehemaligen DDR wurde er regelmäßig begangen und ist in vielen osteuropäischen Ländern gesetzlicher Feiertag.
Heute ist der Frauentag im gesellschaftlichen Bewusstsein angekommen und wird von zahlreichen Politik und Gesellschaft mit verschiedenen Aktionen begangen.
Der internationale Charakter des Frauentags wurde 1977 durch eine Resolution der UN festgesetzt, wonach jährlich ein Tag zum „Tag für die Rechte der Frau und des Weltfrieden“ stattfindet. Die jährlich stattfindenden Veranstaltungen stehen seither unter wechselnden Schwerpunktthemen von
länderübergreifender Relevanz.
Deutschland: Vom Frauenwahlrecht zur Gleichberechtigung
Im Kampf um Gleichberechtigung wurde bislang viel erreicht. Und viel muss noch erreicht werden. Auch wenn sich die Schwerpunkte hier verändert haben und mit weiteren gesellschaftlichen Änderungen in Zukunft noch ändern werden.
Frauen -und auch Männer- haben nicht nur das Recht sondern auch die Pflicht Gleichberechtigung in allen Lebenslagen einzufordern:
Artikel 3 GG:
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt.
Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der
Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung
bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner
Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens,
seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder
bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt
werden.
Die Enstehungsgeschichte um Absatz (2) zeigt, wichtig es ist, nichts als gegeben anzusehen und auch weiterhin Misstände aufzudecken, zu diskutieren und sie zu ändern:
Die urspüngliche Formulierung dieses Artikels lautete einfach: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“.
Erst im Jahr 1994 wurde auf Initiate der Parlamentariern Elisabeth Selber nach langen Diskussionen und einer Verfassungsänderung der Absatz ergänzt, wodurch eine aktive Gleichstellungspolitik seitdem Verfassungsauftrag ist. Gleiches gilt für Absatz (3), das Benachteiligungsverbot für Behinderte.
Um abschließend Elisabeth Seibert, eine der Mütter des Grundgesetzes zu zitieren:
"Es ist eine grundlegender Irrtum, bei der Gleichberechtigung von
Gleichheit auszugehen. Die Gleichberechtigung baut auf der
Gleichwertigkeit auf, die Andersartigkeit anerkennt."
Solange dies nicht erreicht ist -und das ist es nicht- sollte der Frauentag weiter gefeiert und gefördert werden, um dieses Ziel zu erreichen.