Aktualisiert: 5. November 2023

Marktformen: Übersicht, Beispiele & Vor- und Nachteile

Lesezeit:  Minuten

Marktformen zeigen, wie ein Markt strukturiert ist. In diesem Artikel zählen wir auf, welche Marktformen grundsätzlich unterschieden werden. Wir gehen hierbei über das bekannte Marktformenschema, das zwischen Anzahl der Anbieter und Nachfrager unterscheidet, hinaus.

Definition Marktformen einfach erklärt

Marktformen: Sie geben an, wie ein Markt strukturiert ist. Die geläufigste Klassifizierung ist nach der Zahl der Anbieter und Nachfrager über das sogenannte „Marktformenschema“, das zwischen Polypol, Oligopol und Monopol unterscheidet. Die Marktform führt zu einer bestimmten Marktstruktur, die insbesondere das Verhalten und die Preis-/Mengenpolitik der Anbieter bestimmt.

 Hintergrund: Unterscheidung von Marktformen

marktformen wettbewerbsverhalten

Die Grafik gibt euch einen ersten Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten, nach denen Märkte eingeteilt werden können. Insgesamt werden in der VWL Marktformen auf die folgenden fünf Arten abgegrenzt:

  • Marktformen nach Anzahl der Marktteilnehmer (Das Marktformenschema)
  • Marktformen nach Anbieterzahl und Produktbeschaffenheit
  • Marktformen nach Verhaltensweisen
  • Marktformen nach Vollkommenheitskriterien
  • Marktformen nach Wettbewerbsbeschränkungen

Ausgangspunkt ist in der Regel immer die Unterscheidung nach der Anzahl der Marktteilnehmer. Es ergeben sich hier aus Anbietersicht drei Grundformen: das Monopol, das Oligopol und das Monopol. In Hinblick auf die Zielsetzung, Märkte zu analysieren, ist hier vor allem die Perspektive von Unternehmen von Bedeutung. Da ihr Verhalten in Bezug auf ihre Angebotspolitik (Preissetzung und Mengenanpassung) je nach Marktform große Unterschiede aufweist. 

In Abhängigkeit der Berücksichtigung weiterer Merkmale, wie die Produktbeschaffenheit oder das Vorhandensein von Wettbewerbsbeschränkungen können diese drei grundsätzlichen Marktformen stärker differenziert werden. Teilweise erhalten sie dann auch verschiedene Namen, wie etwa das unvollkommene Polypol bzw. das Modell des monopolistischen Wettbewerbs („monopolistic competition“). Hervorzuheben sind auch die „angreifbaren Märkte“ („contestable markets“), da sie oft unberücksichtigt bleiben, wenn man von Marktformen spricht. Angreifbare Märkte sind abhängig von den Zutrittsschranken eines Marktes. Kann etwa ein Markt kostengünstig einen Markt betreten, liegt ein angreifbarer Markt vor. Selbst wenn es sich bei der vorliegenden Marktform um ein Monopol handelt, würde der aktuell vorhandene Anbieter potenziellem Wettbewerb ausgesetzt sein, was sein Verhalten ändert.

Wir werden nachfolgend auf alle fünf Abgrenzungsarten näher eingehen.   

Das Marktformenschema: Anzahl der Marktteilnehmer

marktformen

Die Abgrenzung von Märkten nach quantitativen Kriterien kann entweder nach der Anzahl der Anbieter oder nach der Anzahl der Nachfrager erfolgen. Kombiniert man beide Seiten, erhält das sogenannte „Marktformenschema“. Es geht auf Heinrich von Stackelberg zurück, dessen Name in den mikroökonomischen Grundlagenveranstaltungen zum Thema Marktstruktur öfters auftaucht. Von Stackelberg unterscheidet in dem Schema neun Marktformen nach der Anzahl und Größe von Anbietern und Nachfragern. Sie sind in der obigen Grafik abgebildet und bilden den Ausgangspunkt für jede weitere Beschäftigung mit dem Thema Märkte und Marktstrukturen.  

Die Begriffe der drei grundsätzlichen Marktformen stammen aus dem griechischen und entsprechen ihrer inhaltlichen Aussage: z. B. Monopol (monos = allein, poletn = verkaufen; = ein einziger Verkäufer)

Interessant bei dieser Einteilung ist, dass nur das Monopol und das Monopson als Marktformen eindeutig festgelegt sind. Beim Monopol sieht sich ein einziger Anbieter einer unterschiedlich festgelegten Anzahl an Nachfragern gegenüber. Er kann bei seinem Angebot eine aktive Preispolitik betreiben. Bei einem Monopson steht ein einziger Nachfrager einer unterschiedlich festgelegten Anzahl an Anbietern gegenüber.

Bei den Abgrenzungen „wenige mittlere“ und „viele kleine“, die zum Oligopol bzw. Polypol führen, ist dagegen die Anzahl nicht klar definiert. Dies stellt einen Nachteil des Marktformenschemas dar. Dieser Nachteil ist nicht zu unterschätzen, da das Marktformenschema die Ausgangsbedingung für die theoretische Analyse von Marktverhalten bildet. Die nachfolgenden Marktartenabgrenzungen versuchen, diese Problematik zu lösen.

Übersicht: Die neun Marktformen im Marktformenschema

  1. Bilaterales Monopol: Es steht einem Anbieter genau ein Nachfrager gegenüber.
  2. Beschränktes Monopson bzw. Beschränktes Nachfragemonopol: Wenigen Anbietern stehen wenige Nachfrager gegenüber.
  3. Monopson bzw. Nachfragemonopol: Ein einziger Nachfrager steht vielen Anbietern gegenüber. Klassisches Beispiel ist die Nachfrage des Staates für Rüstungsgüter.
  4. Beschränktes Monopol / Beschränktes Angebotsmonopol: Einem Anbieter stehen wenige Nachfrager gegenüber.
  5. Bilaterales Oligopol bzw. Zweiseitiges Oligopol: Wenigen Anbietern stehen wenige Nachfrager gegenüber. 
  6. Oligopson bzw. Nachfrageoligopol: Viele Anbieter stehen wenigen Nachfragern gegenüber. Ein Beispiel ist hier die „Wertschöpfungskette“ im Agrarsektor. Viele Landwirte produzieren den „Rohstoff“ das Getreide und verkaufen es wenige Mühlen (Nachfrager) zur Weiterverarbeitung. 
  7. Monopol bzw. Angebotsmonopol: Ein Anbieter steht vielen Nachfragern gegenüber. Ein Beispiel hierfür wären (ehemalige) Staatsbetriebe, die ein Monopol hatten, wie die Deutsche Post oder die Deutsche Bahn.
  8. Oligopol bzw. Angebotsoligopol: Wenigen Anbietern stehen viele Nachfrager gegenüber. Hier könnte man auch die Deutsche Bahn und ihre (wenigen) Konkurrenten als Beispiel nennen. Sie stehen als wenige Anbieter von Transportdienstleistungen vielen Nachfragern gegenüber.
  9. (Bilaterales) Polypol: Viele Anbieter stehen vielen Nachfragern gegenüber. 

Anbieterzahl und Produktbeschaffenheit

Marktformen

Unterscheidet man die Marktformen nach der Anbieterzahl und dem Produktmerkmal „homogen“ bzw. „heterogen“ ergeben sich die in der Grafik dargestellten Marktarten. Diese Unterscheidung ist in Hinblick auf die Analyse von Marktstrukturen und das Preissetzungsverhalten von Unternehmen wertvoll. Insbesondere die Unterscheidung zwischen dem homogenen und heterogenen Oligopol bietet in der entsprechenden mikroökonomischen Analyse wichtige Erkenntnisse über das Wettbewerbs- und Preisverhalten der Unternehmen dieser Marktform.

Dies kommt daher, dass die Konsumenten heterogene Güter im Gegensatz zu homogenen Gütern auch als unterschiedlich wahrnehmen. Diese unterschiedliche Produktbeschaffenheit hat Auswirkungen auf das Nachfrageverhalten und damit auch auf den möglichen Absatz der Unternehmen. Die Unternehmen werden hierauf entsprechend strategisch reagieren.

Marktformen nach Verhaltensweisen

Die Unterscheidung von Marktformen nach den Verhaltensweisen der Anbieter oder auch der Nachfrager ist ein Versuch, die Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen den „wenigen“ und „vielen“ Anbietern im Oligopol und Polypol zu überwinden.

Entsprechend der drei Grundformen unterscheidet man zwischen den drei Verhaltensweisen:

Monopolistisches Verhalten: Dieses Verhalten liegt vor, wenn ein Anbieter erwartet, dass sein Absatz nur vom Verhalten der Nachfrager und seiner eigenen Angebotspolitik abhängt. Er erwartet nicht, dass sein Absatz vom Verhalten der Konkurrenten abhängt. D.h. er bezieht deren Entscheidungen nicht in sein Entscheidungskalkül ein.

Oligopolistisches Verhalten: Im Gegensatz zum monopolistischen Verhalten ist das oligopolistische Verhalten dadurch definiert, dass das Unternehmen erwartet, dass sein Absatz vom Verhalten der anderen (wenigen) Anbieter abhängig ist. Und auch deren Absatz von seiner Angebotspolitik abhängig ist. Man bezeichnet diese gegenseitige Abhängigkeit als „oligopolistische Interdependenz“. Hieraus folgt auch, dass Konkurrenzreaktionen nicht auszuschließen sind. Diesen Zusammenhang bezeichnet man als oligopolistische Reaktionsverbundenheit.

Polypolistisches Verhalten: Das Unternehmen geht zwar davon aus, dass sein Absatz vom Verhalten der (vielen) Mitbewerber abhängt und deren Absatz auch von seiner Angebotspolitik. Allerdings fallen diese gegenseitigen Einflüsse nicht so stark aus, dass Konkurrenzreaktionen zu erwarten sind, wie dies beim Oligopol der Fall ist.

Die Abgrenzung der Marktarten nach Verhaltensweisen hilft zwar, das Abgrenzungsproblem zwischen wenigen und vielen Anbietern zu umgehen. Allerdings entsteht hier ein neues Problem, das insbesondere für die praktische Forschung bzw. Marktanalyse von Bedeutung ist. Bei dieser Abgrenzungsform handelt es sich um eine subjektive Einschätzung der Marktteilnehmer.

Will man nun empirisch über eine Unternehmensbefragung überprüfen, um was für eine Marktform es sich handelt, kommt es auf das Marktzugehörigkeitsgefühl der befragten Unternehmen an. So kann ein Unternehmen z. B. glauben, dass es sich in einem Monopol befindet. Ein anderes Unternehmen sieht es dagegen als Konkurrenten und berücksichtigt seine Preispolitik im Rahmen eines oligopolistischen Verhaltens. 

Marktformen nach Vollkommenheitskriterien

Die Abgrenzung der Marktformen nach Vollkommenheitskriterien ist im Prinzip unabhängig von der Anzahl der Marktteilnehmer. Sie hat in der Wettbewerbstheorie und Unternehmensanalyse eine lange Tradition. Sie teilt Marktformen nach den sogenannten fünf Vollkommenheitskriterien ein. Die entstehenden Marktformen und Vollkommenheitskriterien sind in der Tabelle dargestellt. 

vollkommener markt

Zusammengefasst unterscheidet man zwischen zwei Marktformen, wobei ggf. noch die Zeitdimension berücksichtigt wird:

Vollkommener Markt: Es sind alle Vollkommenheitskriterien erfüllt. D.h. die vier Homogentitätsbedingungen sind erfüllt und es liegt vollständige Markttransparenz vor.

Unvollkommener Markt: Mindestens eines der Vollkommenheitskriterien ist nicht erfüllt.

Die Erfüllung sämtlicher Kriterien kommt in der Realität kaum vor. Diese Einteilung ist gleichbedeutend mit einer Einteilung in „idealtypische“ und „realtypische“ Märkte. Allerdings ist der vollkommene Markt das Referenzmodell in der volkswirtschaftlichen und wettbewerbs-theoretischen Analyse. Und damit als Ausgangspunkt für weitere und vergleichende Marktanalysen sehr wertvoll. 

Mehr Informationen zu seiner Bedeutung und den Vollkommenheitskriterien findet ihr im Artikel zum vollkommenen Markt:

Marktformen nach Wettbewerbsbeschränkungen

Das Vorhandensein und das Ausmaß von Wettbewerbsschranken stellen ein sinnvolles Kriterium dar, um Märkte so einzuteilen, dass sie auch modellhaft die Realität widerspiegeln. In der eingangs gezeigter Grafik wurde ja gezeigt, dass Märkte danach unterschiedenen werden können, ob Zutrittsschranken vorliegen.

Es kann hiernach mindestens zwischen den nachfolgend aufgeführten Marktformen unterschieden werden:

  • Offene Märkte ohne Marktzutrittsbeschränkung: Dies bedeutet, dass auch in einem Monopol das alleinige Unternehmen bei seinem Marktverhalten mit „potenziellem Wettbewerb“ rechnen muss. D.h. es können neue Wettbewerber in den Markt leicht eintreten. Der Monopolist muss deshalb im Zeitablauf mit zusätzlichen Anbietern rechnen. Man spricht dann von einem prozessualen Monopol. Auf Nachfrageseite: prozessuales Monopson.
  • Geschlossene Märke mit Marktzutrittsbeschränkung: Im Gegensatz zur vorherigen Form können nun keine weiteren Teilnehmer in den Markt gelangen. Es existiert damit auch kein potenzieller Wettbewerb. Bei einem Monopol würde man hier nun von einem absoluten Monopol sprechen. Es sinnvoll darauf hinzuweisen, dass es vor allem in Kombinaten mit der Marktformdifferenzierung nach Verhaltensweisen für das Preissetzungsverhalten der Unternehmen relevant ist, ob tatsächlicher, potenzieller oder gar kein möglicher Wettbewerb vorhanden ist.
  • Kartellierte Märkte (mit privaten Wettbewerbsbeschränkungen): (Kartell) Ein Markt mit mindestens zwei Teilnehmer, die in gegenseitigem Einverständnis den Wettbewerb durch ihr Verhalten beschränken.
  • Wettbewerbliche Märkte (ohne private Wettbewerbsbeschränkung): Ein Wettbewerbsmarkt, der durch das Fehlen jeglicher Wettbewerbsbeschränkungen gekennzeichnet ist und durch freien Wettbewerb charakterisiert ist.
  • Staatlich regulierte Märkte (mit staatlichen Wettbewerbsbeschränkungen): Der Staat greift in das Marktgeschehen im Rahmen seiner Hoheitsrechte ein und erlässt Vorschriften, die die Entscheidungsmöglichkeiten der Marktteilnehmer einschränken. Hier zählen z.B. Höchst- oder Mindestpreise, Mengenregulierungen,… Oft diskutiertes Beispiel ist insbesondere der Wohnungsmarkt und die Mietpreisbremse.
  • Staatlich nicht regulierte Märkte (ohne staatliche Wettbewerbsbeschränkungen): Märkte ohne staatliche Eingriffe. Unterscheidet sich vom wettbewerblichen Markt dadurch, dass es neben dem Staat andere Marktunvollkommenheit geben kann, wodurch kein Wettbewerbsmarkt vorliegt.
  • Zusammenfassung

    • Grundlage für die Unterscheidung der Marktformen ist das Marktformenschema nach von Stackelberg.
    • Die drei grundsätzlichen Marktformen bilden das Monopol, das Oligopol und das Monopol. Die Art der Marktform beeinflusst die Angebotspolitik der Unternehmen (Preissetzung und Menge)
    • Um realistische Marktanalysen durchführen zu können, bietet sich eine weitergehende Abgrenzung von Marktarten an.
    • Möglich sind u.a. nach Produktbeschaffenheit, nach Vollkommenheitskriterien, nach Marktverhalten und nach Wettbewerbsbeschränkungen.

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    Literatur


    • Brunner, Sibylle, und Karl Kehrle. Volkswirtschaftslehre, Franz Vahlen, 2014. 
    • Piekenbrock, D., A. Henning, Einführung in die Volkswirtschaftslehre und MikroökonomieBA KOMPAKT, Springer-Verlag Berlin Heidelberg, 2013. 
    • Pindyck, Robert S., und Daniel L. Rubinfeld. Microeconomics, Pearson Education Deutschland GmbH, 2018. 

    Über die Autorin: 

    Nadine Behncke

    Promovierte Volkswirtin und überzeugte Europäerin. Ihre Schwerpunkte sind die Entwicklung und Herausforderungen der EU mit ihren Auswirkungen und Folgen auf Deutschland und seine Bevölkerung. Sie schreibt auf Think About zu Politik, Wirtschaft & Geschichte in Europa, um Wissen zu vermehren und zur Diskussion beizutragen.


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